Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von dh+
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemein branchenübliche Regeln und sind als Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dh+ und Kunden zu verstehen. Sie liegen allen Angeboten und Verträgen zwischen dh+ und dem Kunde zugrunde. Eigene Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 1 Selbstverständnis
dh+ arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten und nach den Grundsätzen des ehrbaren Kaufmanns. dh+ ist bemüht, in der Beratung die notwendige Objektivität zu wahren und gleichzeitig die Interessen des Kunden in jeder möglichen Form zu wahren.
§ 2 Vertraulichkeit
dh+ verpflichtet sich, bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden alle zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse zu wahren und alle Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auch nach deren Ausscheiden.
§ 3 Exklusivität
dh+ ist nur auf Wunsch bereit, während der Auftragsdauer kein Projekt eines Mitbewerbers zu betreuen, das zu dem betreffenden Produktbereich in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Dies muss vom Kunden vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden. Es bedarf dann eine besondere Vereinbarung, die von beiden Vertragspartnern auszeichnet werden muss.
§ 4 Unterstützung
Der Kunde verpflichtet sich, dh+ rechtzeitig über Art, Umfang und Terminierung der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung benötigten Informationen und Unterlagen fristgerecht zu liefern. Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet.
§ 5 Projektkoordination
dh+ überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller beauftragten Maßnahmen. Grundlage sind die vereinbarten Leistungen und zeitlichen Planungen. Es steht im Ermessen von dh+, für die Ausführung geeignete Dritte ohne Rücksprache mit dem Kunden heranzuziehen; dabei behält sich dh+ die Wahl ihrer Lieferanten vor.
§ 6 Drittanbieter
Werden von dh+ im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag anderweitig vom Kunden vergeben, so kann dh+ die für das Angeboteinholen aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand berechnen.
§ 7 Agenturpräsentationen
Wird dh+ mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde – sofern nichts anderes vereinbart wurde – damit an, dass die Erarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist.
§ 8 Angebotsbindung
Ein dem Kunden unterbreitetes Angebot ist – sofern nichts anderes ausdrücklich formuliert ist – für die Dauer von sechs Wochen gültig.
§ 9 Preisliste
- 1.
- Sofern die Honorierung des dh+ nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist oder bei Zusatzleistungen keine einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragspartnern gefunden wird, erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der unten aufgeführten Stundensätze von dh+ (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
- Beratung: 120,- EUR / Stunde
- Inhaltliche und visuelle Konzeption: 75,- EUR / Stunde
- Kreation, Layout: 75,- EUR / Stunde
- Texterarbeitung: 60,- EUR / Stunde
- Technische Umsetzung: 60,- EUR / Stunde
- Projektmanagement: 60,- EUR / Stunde
- Verwaltungsaufgaben: 55,- EUR / Stunde
- Hilfsarbeiten etc.: 50,- EUR / Stunde
- 2.
- Der Rechnungsbetrag inklusive eventuell verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- 3.
- Sofern sie nicht Teil des Angebotes waren, werden folgende Leistungen separat berechnet:
Materialien,
Übersetzungen,
Fahrt- und Transportkosten,
Spesen,
Organisations- und Beschaffungskosten,
Urheberrechte, Urheberrechtübertragungen
technische Kosten für Fotoaufnahmen,
Werkzeugkosten und die Herstellung von Werbemitteln.
- Dies gilt auch für die Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen je nach entsprechendem Aufwand.
- 4.
- Darüber hinaus stehen dh+ die branchenüblichen Media- und Produktionsprovisionen zu, sofern dies nicht durch einen Agenturvertrag anders geregelt wird.
- 5.
- Bei Fristüberschreitung werden zusätzlich Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen fällig.
§ 10 Nutzungsrechte
Die Nutzungs- und sonstige Rechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als dies von beiden Vertragspartnern schriftlich vereinbart wurde.
§ 11 Haftung
- 1.
- Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet dh+ dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- 2.
- Zu den Aufgaben von dh+ gehört es, den Auftraggeber auf von dh+ erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Maßnahmen hinzuweisen.
- 3.
- Eine Haftung für die standes-, wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von dh+ nicht übernommen.
- 4.
- dh+ achtet darauf, dass das Urheber- und das Nutzungsrecht der verwandten Daten und Unterlagen beachtet werden. Bei Material- und Datenlieferungen durch den Kunden weist dh+ darauf hin.
§ 12 Druck- und Produktionsfreigabe
- 1.
- Die Druckfreigabe muss vom Kunden schriftlich – per Mail oder Fax – bestätigt werden. Damit wird die vorgelegte Ansicht als verbindlich anerkannt, welche als Grundlage für die Druckdaten gilt. Eine mündliche Druckfreigabe gilt ebenso als verbindliche Aussage.
- 2.
- Mit der Freigabe erkennt der Kunde die vorgelegte Ansicht als richtig und in seinem Sinne an. Texte werden mit größtmöglicher Sorgfalt überarbeitet. Für die orthografische Genauigkeit vorgelegter Texte übernimmt dh+ keine Verantwortung.
- 3.
- Nach der verbindlichen Druckfreigabe durch den Kunden ist dh+ von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Arbeiten befreit.
- 4.
- dh+ haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
- 5.
- Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an dh+, stellt er dh+ von der Haftung frei.
§ 13 Druck und Produktion durch eigene Dienstleister
Wird auf Kundenwunsch die Druckabwicklung durch den Kunden eigenständig übernommen, übernimmt dh+ keinerlei Haftung für den erfolgten Druck. Der Kunde übernimmt die gelieferten Daten wie gesichtet und es liegt in seiner Verantwortung, welche überprüfenden Maßnahmen vor Drucklegung erfolgen sollen.
§ 14 Beanstandungen von Werbemittel und Printprodukten
Beanstandungen sind nur innerhalb 48 Stunden nach Empfang der Ware zulässig. dh+ übernimmt keine Haftung, wenn mangelhafte Ware weiterverwendet wird, selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Seite verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferte Ware vor Weiterverwendung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen oder Muster zugesandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
§ 15 Farbwiedergabe
- 1.
- dh+ weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. unterschiedliche Papiersorten, Stoffe, Folien, Banner…) abweichen können. Da die Kalibrierung eines Monitors und eines Druckers i.d.R. nicht nach druckoptimierten Kriterien erfolgt und es herstellerbedingte Abweichungen in der Bildwiedergabequalität gibt, kann dh+ daher keine Verantwortung für die farbgetreue Darstellung der Entwürfe auf den Monitoren der Kunden übernehmen.
- 2.
- Ein korrekturfähiges Zwischenprodukt zur Druckreifeerklärung ist ein Digitalproof, die als zusätzliche kostenpflichtige Leistung erhältlich ist. Ein Digitalproof bietet die bestmögliche Annäherung an den endgültigen Druck – allerdings können aufgrund von unterschiedlichen Faktoren (wie Fertigungsverfahren, Witterungseinflüssen und Papierwahl) Abweichungen zum endgültigen Druckprodukt nicht in jedem Fall vermieden werden.
- 3.
- Sollte eine verbindliche Vorlage auf Originalpapier seitens des Kunden gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden.
- 4.
- Kundenausdrucke oder andere Vorlagen können NICHT als farbverbindlich angesehen werden. Besteht ein Kunde auf Druck OHNE das vorherige Erstellen eines Proofes bzw. eines Andruckes, können Farbabweichungen gegenüber dem fertigen Druckprodukt nicht als Mangel angesehen werden.
§ 16 Speicherung der Projektdaten
- 1.
- Die für den Auftraggeber erstellten digitalen Projektdaten werden zur späteren Wiederverwendung auf Datenträger gespeichert und gepflegt. Diese Daten gehen bei Begleichung der entsprechenden Projektrechnung in den Besitz des Auftraggebers über. Der Archivierungs- und Pflegeaufwand der digitalen Daten ist Bestandteil des jeweils erhobenen Projektmanagements.
- 2.
- dh+ verpflichtet sich, die digitalen Projektdaten für 12 Monate aufzubewahren. In dieser Zeit hat der Auftraggeber das Recht, seine Daten auf Datenträger einzufordern. Die daraus entstehenden Kosten für die Erstellung eines gesonderten Datenträgers werden nach entsprechendem Zeit- und Materialaufwand berechnet. In der Datei angewandte Schriften dürfen aus Lizenzgründen nicht mitgeliefert werden; dies gilt auch für lizenzpflichtige Bilder, ausser sie wurden für das Projekt vom Kunden per Auftrag gekauft und rechtlich erworben.
§ 17 Referenzklausel
dh+ hat das Recht in Abstimmung mit dem Auftraggeber die für sie erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen.
§ 18 Belegexemplare
Von jedem unter Zugrundelegung der Konzepte / Vorschläge / Entwürfe des dh+ realisierten Werbemittel und Printmedien sind dem dh+ 5 einwandfreie Exemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von Arbeiten wie Displays, Schilder, Fahrzeug- und Gebäudegestaltung, Messestände und dergleichen sind der Agentur kostenlos fachgerechte Farbaufnahmen zur Verfügung zu stellen.
§ 19 Strategische Beratung
Im Rahmen der Beratungstätigkeit agieren die festen und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dh+ auf der Grundlage der vom Kunden gelieferten schriftlichen und mündlichen Angaben nach besten Wissen und Gewissen. Es wird keine Garantie für eine erfolgreiche Umsetzung der entwickelten Konzepte und Maßnahmen gegeben.
§ 20 Internet und Social Media
- 1.
- dh+ übernimmt die vereinbarten Leistungen im Internet. Schwerpunkt sind die Bereiche Gestaltung, Redaktion und Online-Marketing (SEO).
- 2.
- Die technischen Leistungen erfolgen ebenfalls nach Auftrag. Die laufende Betreuung des technischen Systems ist – sofern es nichts anderes vereinbart ist – nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Leistungen können nach Aufwand oder mit einem Servicevertrages durch die Agentur berechnet werden.
- 3.
- Übernimmt dh+ regelmäßige Leistungen im Social Media Bereich, so werden die Rechte, Prozessabläufe und Inhalte gesondert geregelt. Gleiches gilt auch für den Umfang mit kritischen Veröffentlichungen und Kommentaren.
- 4.
- Sofern nicht anderes geregelt ist, werden eingekaufte Bilder dem Kunden in Rechnung gestellt.
- 5.
- Das Delegieren von Aufgaben entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenständigen, regelmäßigen Mediabeobachtung sowie einem angemessenen Auftreten in den sozialen Medien.
§ 21 Rechte
- 1.
- Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Dateien, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle etc.) zur Bearbeitung und Verwertung seitens dh+ werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber über entsprechende Rechte verfügt.
- 2.
- Schriften und Fotos oder Illustrationen unterliegen dem Copyright des Herstellers und dürfen nicht ohne Lizenz verwendet oder weitergereicht werden. Die für die Dateien verwendeten Schriften werden nicht automatisch mitgeliefert. Eventuell anfallende Kosten für zu erwerbende Schriften sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
§ 22 Schlussbestimmung und Gerichtsstand
- 1.
- Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die entsprechende Regelung ein. Die anderen Regelungen bleiben davon unberührt.
- 2.
- Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- 3.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur dh+
Mannheim, im Mai 2023